Designschutzrechte

Optik: Designs

Ein Design kann zum Schutz neuer ästhetischer Gestaltungen, beispielsweise von Gebrauchsgegenständen, mit einer maximalen Schutzdauer von 25 Jahren eingetragen werden. Einzigartiges Design trägt zum wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens bei. Verbraucher machen Kaufentscheidungen häufig von der Form und dem Aussehen eines Produkts abhängig.

Langjährige Erfahrung und die Beratung gemeinsam mit den Mandanten führen zu der Entscheidung, ob eine neue Entwicklung durch ein technisches Schutzrecht, ein eingetragenes Design, eine Marke oder eine Kombination dieser Schutzrechtsarten optimal geschützt werden kann. Der Aufbau und Erhalt eines Schutzrecht-Portfolios dient dem wirksamen Schutz des geistigen Eigentums des Mandanten.

Weitere Informationen finden Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt.