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Technische Schutzrechte

Patent und Gebrauchsmuster („kleines Patent“)

Mit einem Patent oder einem Gebrauchsmuster kann eine technische Neuerung für maximal 20 beziehungsweise 10 Jahre unter Schutz gestellt werden. Ob ein Patent oder ein Gebrauchsmuster angemeldet werden soll, kann nur im Einzelfall abgewogen werden. Und manchmal kann es sogar empfehlenswert sein, eine Technologie nicht in Form eines Schutzrechts zu veröffentlichen, sondern es als Betriebsgeheimnis zu bewahren. Je nach Interessenslange des Mandanten ist strategisch zu entscheiden, ob ein Schutz für eine technische Neuerung national, regional, beispielsweise in Europa, oder international sinnvoll ist – oder eben kein Schutzrecht angemeldet werden soll. Hierbei gilt es vor allem, Kosten und Nutzen in Einklang zu bringen.

Weitere Informationen finden Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt.